Die Ausbildungsgebühren beziehen sich auf die gesamten 4 Jahre und sind
halbjährlich zu entrichten.
Zusätzliche Kosten entstehen durch:
Mit Kursbeginn ab dem 1. August 2017 kommt die Bundesfinanzierung zur Anwendung.
Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung) vorbereitet, kann neu mit Bundesbeiträgen rechnen – sofern er bzw. sie im Anschluss an den Kurs die eidgenössische Prüfung absolviert. Der Bund übernimmt von den bezahlten Kursgebühren bei der höheren Fachprüfung maximal CHF 10'500.
Download: Infoflyer (PDF) ((verlinken zu Infoflyer, unter Material, nur wenn möglich))
Weitere Infos: https://www.sbfi.admin.ch ((verlinken auf: https://www.sbfi.admin.ch/de)